LIEFERUNG UND LEISTUNGSZEIT

Die Lieferung beginnt mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

  • Datum der Auftragsbestätigung
  • Datum der Erfüllung aller dem Auftraggeber obliegenden technischen, kaufmännischen und sonstigen Voraussetzungen (insbesondere Leistung von Akontozahlungen, Einholung von Zustimmungen Dritter usw.)
  • ab Klärung sämtlicher technischer Details, Farben und nach behördlicher Genehmigung.

 

Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere von Behörden, sind vom Auftraggeber beizubringen. L3 Lichtwerbung GmbH ist ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen.

Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie ist vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.

Die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von L3 Lichtwerbung GmbH. Eine Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

 

5.VERSAND UND VERPACKUNG

Bei bestellten Waren, die von L3 Lichtwerbung GmbH verpackt und versendet werden, sind Versand- und Verpackungskosten, sofern nicht anders schriftlich niedergelegt, extra zu bezahlen und werden zu handelsüblichen Preisen verrechnet. Der Versand erfolgt ab Werk und auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.